Allgemeine Geschäftsbedinungen

I. Geltung

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmers werden auch dann nicht bindend, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.

3. Verbraucher im Sinne der AGB´s sind nur natürliche Personen die nicht gewerblich tätig sind. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen
oder rechtskräftige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

4. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

II. Angebot und Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Erteilung der Rechnung wirksam.

2. Die in den Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten, im Internet oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstigen Leistungsbeschreibungen stellen kein Angebot dar.

3. Wir behalten uns bei Weinverkäufen ausdrücklich den Austausch von Jahrgängen vor.

4. Die Geltungsdauer unserer befristeten Angebote bezieht sich auf den jeweiligen Prospekt oder eine konkrete Zeitangabe. Trotz eines angemessenen Vorrats ist der schnellere als vorgesehene Ausverkauf möglich. Wir geben aus diesem Grunde keine Garantie, dies heißt: Solange der Vorrat reicht.

III. Preise

1. Die Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Zusätzliche Verpackungs- und Versandkosten, Transportversicherungen und sonstige zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

2. Die Preise verstehen sich einschließlich der Verpackung in Leichtkartons. Die Verpackungsgröße ergibt sich aus der Preisliste oder Rechnung bzw. dem Lieferschein.

3. Die Rücknahme der Verpackung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

4. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

IV. Lieferung

1. Ausgelieferte Ware an Unternehmer wird grudsätzlich nicht zurückgenommen. Sollten wir
gleichwohl ausnahmsweise Ware zurücknehmen, hat der Unternehmer 10 % des Verkaufs-
preises der zurückgenommenen Ware für Rücktransport, Wertverlust und Bearbeitung zu
zahlen.

2. Erfolgt die Anlieferung auf Ladehilfsmitteln ( Europaletten, Rollcontainer etc.), so ist vom Unternehmer bei Anlieferung die gleiche Zahl einwandfreier Ladehilfsmittel dem Anlieferer zu übergeben. Erfolgt der Tausch durch den Unternehmer nicht, sind wir berechtigt, nach angemessener Nachfrist sowohl Ersatz in Geld zum Tagespreis zu verlangen als auch die Annahme der verspätet zur Rückgabe angebotenen Ladehilfsmittel abzulehnen.

V. Lieferzeiten

1. Die Angaben von Lieferterminen oder -fristen ist unverbindlich und gilt nur annähernd.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik,Aussperrungen,behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertragzurückzutreten.

3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unseren Verpflichtungen frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns berufen, wenn wir den Kunden fristgerecht benachrichtigen.

4. Ein dem Kunden oder uns zustehendes Rücktrittsrecht bezieht sich grundsätzlich auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages. Nur wenn die bereits erbrachten Teilleistungen im Rahmen der Gesamtleistung für den Verbraucher nicht zumutbar sind, ist er zu Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt. Weitere Ansprüche des Unternehmers sind ausgeschlossen, wobei das Rücktrittsrecht nur dann zulässig ist, wenn wir auch innerhalb der Nachfrist schuldhaft die Lieferung nicht ausführen. Verbraucher können vom Gesamtvertrag zurücktreten, wenn die teilweise Vertragserfüllung für sie nicht von Interesse ist. Schadensersatzansprüche stehen ihnen nur zu, soweit wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich der Anspruch der Kunden auf maximal 5% des Rechnungswertes der Lieferungen und Leistungen, für die wir in Verzug gesetzt sind.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung – bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Eilösung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Kunden aus gezeichnete Warenliefrungen bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere jeweilige Saldoforderung.

2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Pfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund ( Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen ( einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Kunde bereits jetzt verpflichtet,den Forderungsübergang seinen Abnehmern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

3. Übersteigt der Rechnungswert unserer Sicherheiten unsere Forderung insgesamt um mehr als 20 % so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet.

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hingewiesen und muss uns unverzüglich benachrichtigen.

5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrage vor.

VII. Zahlung und Verrechnung

1. Bei Lieferung erhalten die Kunden mit der gelieferten Ware eine Rechnung, die innerhalb von 7 Tagen netto ohne jeden weiteren Abzug zahlbar ist.

2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Kunden über die Art der erfolgten Rechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

3. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gesamtforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

VIII. Haftung

Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.

IX. Teilnichtigkeit

1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt.

2. Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen, die gegenüber Nichtkaufleuten unwirksamsein sollten, bleiben gleichwohl Kaufleuten gegenüber wirksam.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozessen ist der Sitz unseres Unternehmens, soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen Wohnsitz in Deutschland hat.

XI. Datenschutz

Wir sind befugt, Daten der Kunden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen zu verarbeiten und zu verwenden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetztes werden selbstverständlich beachtet.